Biburg: Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Gemeinde Biburg - Bekanntmachungen

Das Bundesmeldegesetz (BMG) räumt die Möglichkeit ein, Wiederspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben können. 

Die Bekanntmachung ist in der Anlage zu finden.