Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) tritt ab 01.01.2023 in Kraft

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab dem 01.01.2023 tritt die Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) mit den entsprechenden Regelungen zur Umstellung des Verfahrens für den Landkreis Kelheim in Kraft. Dies bedeutet, dass bau- und abgrabungsaufsichtliche Anträge und Anzeigen im Landkreis Kelheim digital eingereicht werden können.
Das Landratsamt Kelheim hat zudem geplant, dass ab dem 01.01.2023 ebenfalls die in Papierform eingereichten Anträge verscannt werden, damit auch hier eine digitale Bearbeitung ermöglicht wird. Demnach müssen auch alle bau- und abgrabungsaufsichtlichen Anträge und Anzeigen in Papierform im Landratsamt Kelheim eingereicht werden.
Ausgenommen von dieser Regelung sind isolierte Abweichungen aufgrund der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erlassenen Vorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Bau-Nutzungs-Verordnung (BauNVO) sowie Anträge im Genehmigungsfreistellungsverfahren, Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und Anzeigen der Beseitigung.


Dies können Sie ebenfalls der folgenden Übersicht im Anhang entnehmen.