Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Ohne eine große Zahl ehrenamtlicher Wahlhelfer wäre es nicht möglich, Wahlen und Abstimmungen (Europa-, Bundestags-, Landtags-, Kommunalwahlen, Volksentscheide auf Landesebene und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene) durchzuführen. Ein Wahlehrenamt übernehmen zu können, ist daher für alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine ehrenvolle Aufgabe.

 

In der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg werden für die Gemeinde- und Landkreiswahl ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht. Diese sind Mitglieder in den Wahlorganen (Wahlvorständen beziehungsweise Briefwahlvorständen), die in den Gemeinden für jeden Stimmbezirk gebildet werden. Jeder Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand besteht in der Regel aus 5 bis 9 Mitgliedern; hierbei gibt es verschiedene Funktionen (Vorsitzender, Stellvertreter, Schriftführer und sonstige Beisitzer).

 

Die Wahlhelfer werden von den Gemeindebehörden in ihr Ehrenamt berufen. Rechtzeitig vor der Wahl oder Abstimmung erhalten sie das Berufungsschreiben mit Informationsmaterial. Für Wahlvorsteher, Schriftführer und deren Stellvertreter und Beisitzer werden Schulungen durchgeführt.

Bei der Tätigkeit als Wahlhelfer handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Finden sich nicht genug freiwillige Helfer, so kann jeder, der wahlberechtigt ist, zur Übernahme eines Wahlehrenamts verpflichtet werden. Die Übernahme kann nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden.

 

Das Wahlamt der Verwaltungsgemeinschaft Siegenburg ist auf ehrenamtliche Helfer angewiesen. Wenn Sie Interesse an der Ausübung dieser verantwortungsvollen und wichtigen Aufgabe haben, lassen Sie uns gerne Ihre Kontaktdaten zukommen.

 

Voraussetzung

 

Wahlhelfer müssen grundsätzlich für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.

Für die Kommunalwahl müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger
  • 18. Lebensjahr vollendet 
  • Mindestaufenthalt zwei Monate im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehung
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen