Ergänzende Markterkundung 1.2 Gemeinde Biburg

Wappen Biburg

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

Ergänzende Markterkundung Gemeinde Biburg 1.2

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR

Förderschritt 2 – BayGibitR, Ergänzende Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis 18.08.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden. Die Verpflichtungserklärung muss nicht unterzeichnet werden.

 

Dokumente:

 

  • Biburg_Gigabit_Karte_Markterkundung_1.2_Beginn_20230628 .pdf
  • Biburg Markterkundung Bekanntmachung .pdf
  • Biburg Verpflichtungserklärung und Nutzungsbedingungen zu Geodaten.
  • Nutzungsbedingungen Geodaten pdf
  • Biburg Markterkundung Beginn.xlsx und. Pdf
  • Hinweisdokument Leitfaden- Benutzung der Adressliste .pdf
  • Biburg_2_Markterkundung_1.2_Beginn_F_20230628.xlsx und .pdf

Förderschritt 3 - BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

 

Die Gemeinde Biburg hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Dokumente:

 

  • Ergebnis Markterkundung für Markterkundung Biburg 3 (PDF)

Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung

 

Die Gemeinde Biburg führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

 

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über:

https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1fbe2c